Breeding Selection









Zur Zucht werden nur Hunde zugelassen, die in Wesen, Aussehen und Gesundheit den Vorgaben den Zuchtreglementen der SKG und des TSCS entsprechen und eine Zuchttauglichkeitsprüfung (Ankörung) bestanden haben.  

Verhaltensprofil TSCS


Mindestens zwei Mal jährlich findet eine Ankörung statt. Diese beinhaltet eine Wesensprüfung und eine Begutachtung des Exterieurs.

Besucher sind an Ankörungen herzlich willkommen.





Anmeldeformular Ankörung



Wesensprüfung TSCS